Wie wird man Prüfungszentrum / Antragstellung
Ein Antrag zur Anerkennung eines Prüfungszentrums für den MONDIALE-Testing Online Fachsprachentest Deutsch kann formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle von MONDIALE-Testing gestellt werden. MONDIALE-Testing überprüft in der Folge die Gegebenheiten und erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine Lizenz. Die Lizenz ist kostenfrei und hat jeweils eine Gültigkeit bis zum Ende des Kalenderjahres. Sie verlängert sich automatisch, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird.

Voraussetzungen
Prüfungszentren müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Kontaktstelle
    Zur Durchführung einer Prüfung muss es eine entsprechende einheitliche Kontaktstelle geben, die sich um die Gesamtkoordination der Prüfung kümmert. Die Kontaktstelle wird vertreten durch einen zu benennenden Hauptprüfungsverantwortlichen
  • Verantwortliche
    Das Prüfungszentrum ist verpflichtet, einen Hauptprüfungsverantwortlichen sowie Prüfungstagverantwortliche und Prüfungsaufsichten zu benennen. Die Kosten hierfür trägt das Prüfungszentrum.
  • Personalausstattung
    Das Prüfungszentrum muss über eine für die Prüfungsdurchführung ausreichende Personalausstattung verfügen.
    Die Prüfungsverantwortlichen und die Aufsichten müssen mit dem Aufbau sowie der Struktur  der Prüfung und der Prüfungsordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
  • Räumliche Voraussetzungen
    Das Prüfungszentrum muss über die für eine einwandfreie Durchführung der Prüfung adäquate räumliche (s. §3.1) bzw. technische Voraussetzungen (s. §3.2) verfügen.

Räumliche Voraussetzungen
Für die schriftliche Prüfung benötigt das Prüfungszentrum einen Computerraum mit einzelnen Computerarbeitsplätzen. Der Sitzabstand zwischen den Arbeitsplätzen muss mindestens 120 cm (gemessen von der Bildschirmmitte aus) betragen.

Für die mündliche Prüfung (Sprechteil) benötigt das Prüfungszentrum mindestens einen Prüfungsraum mit mindestens einem Telefon-Festnetzanschluss. Darüber hinaus muss für die mündliche Prüfung ein Aufenthaltsraum vorgesehen werden, der von den Räumen für die mündliche und schriftliche Prüfung abgetrennt sein muss.

Technische Voraussetzungen
Alle Computer müssen einen Internetzugang mit freiem Webzugriff haben. Die Ladezeit einer normalen Website darf 5 Sekunden nicht überschreiten. Die Rechner müssen mindestens mit dem jeweils vorletzten Betriebssystem ausgestattet sein und einen Flash Player installiert haben. Sie müssen eine Soundkarte und einen Audioausgang besitzen. Zur Computertestplatzausstattung gehört ein Headset / Earphones. Eine Mikrofonnutzung ist nicht vorgesehen.

Der Prüfungsraum für den Sprechteil muss über einen eigenen Telefon-Festnetzanschluss verfügen. Sollten Prüfungsteilnehmende sich bei der Anmeldung für einen Sprechteil per Web-Konferenz-Software entscheiden, gelten zusätzliche Voraussetzungen, die in einem gesonderten Informationsblatt beschrieben werden.